Eltern haften nicht mehr für Ihre Kinder beim Downloaden
Eltern haften nicht mehr für Ihre Kinder beim Downloaden, aber… |
Die Revolution im Recht ? Der Bundesgerichtshof entschied vor kurzem das Eltern nicht zwingend für Ihre Kinder haften, wenn diese Illegale Datein zum Download freigeben. Vorher verlangten andere Urteile von anderen Gerichten das Eltern z.B. IT-Experten sich ins Haus holen sollen und dieser Experte den Rechner des Kindes dann überprüfen sollte. Hintergrund der Geschichte ist, das ein 13 jähriger zu 3000€ Schadenersatz verurteilt worden war für 15 Titel diese als Upload von seinem Rechner aus verfügbar waren ( Zur Info: Dateifreigabe gibt es beim Usenet nicht. Sie Downloaden nur und Uploaden nichts. Der Upload wird meist nur bei Emule etc. genutzt ! )
Nun aber nicht mehr. Es soll nun genügen wenn Sie als Elternteil Ihr Kind ausführlich darüber aufgeklärt haben, dies ggf. noch schriftlich festhalten. Aber auch dies ist alles nicht so einfach, wie es klingt. Gewisse vorkehrungen sollten natürlich auch getroffen werden. Wie Router Port Sperre, spezielle Software zur Überwachung etc. Aber mal ganz ehrlich, die Port sperre ist umgehbar und die sogenannten „überwachungssoftware“ ist schneller weg wie gestartet, aber zumindest hat man dann vorkehrungen getroffen gehabt.
Ob diese Vorkehrungen dann unbedingt ein Hinderniss sind, ist wieder ein ganz anderes Blatt.
Daher klären Sie Ihre Kinder nun konkret auf, damit Sie als Elternteil nicht haftbar gemacht werden können.
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